Sprinklerwart

Externer Sprinklerwart (befähigte Person)

 

 

Für die Betreuung und Kontrolle von installierten Sprinkleranlagen ist gemäß Richtlinie VdS CEA 4001 vom Betreiber ein verantwortliche Person (Sprinklerwart) sowie ein
Stellvertreter zu benennen.

Diese Qualifizierung gibt dem Unternehmen/Betreiber die Gewissheit, dass das Risiko einer brandbedingten Betriebsunterbrechung minimiert werden kann und die brandschutztechnischen Auflagen der VdS Schadensverhütung GmbH erfüllt werden.

Der betriebsbereite Zustand der Anlage ist vom bestellen Personal fach- und sachgerecht regelmäßig zu inspizieren.

Dies Aufgabe umfasst

  • die wöchentliche Kontrollen
  • die monatlichen Kontrollen
  • sowie die vierteljählichen Kontrollen der Komponenten der Sprinkleranlage.

Wir bieten Ihnen diese Aufgabe als kompetenter Externer Dienstleister an.